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BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 707/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Durchsuchungsbeschluss - Durchsuchungsanordnung - Sachprüfung
- Judicialis
StPO § 105; ; StPO § 102; ; StPO § 94 Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 105; GG Art. 103 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Inhalt eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 20.12.2000 - 270 Gs 4018/00
- LG Dresden, 05.03.2001 - 5 Qs 5/01
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 707/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 707/01
Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr).Die vorliegend getroffene Wertung, die vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte reichten für einen Anfangsverdacht aus, ist - gemessen an den oben dargelegten Kriterien zur Überprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ) - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 707/01
Mehr Angaben waren von Verfassungs wegen nicht erforderlich - mag eine größere Sorgfalt bei der Formulierung des Tatvorwurfs im Durchsuchungsbeschluss auch wünschenswert erscheinen (vgl. BVerfGE 20, 162 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 707/01
Insoweit sind zur rechtsstaatlichen Eingrenzung des Ermittlungszugriffs der Vorwurf sachangemessen zu konkretisieren und die gesuchten Beweismittel nach Möglichkeit wenigstens ihrer Gattung nach zu umschreiben; ein auf § 102 StPO gestützter Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lässt, würde deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ). - BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 707/01
Insoweit sind zur rechtsstaatlichen Eingrenzung des Ermittlungszugriffs der Vorwurf sachangemessen zu konkretisieren und die gesuchten Beweismittel nach Möglichkeit wenigstens ihrer Gattung nach zu umschreiben; ein auf § 102 StPO gestützter Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen lässt, würde deshalb den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht werden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ).